Verbandsgemeinde Emmelshausen |
OrganisationspläneDie Befugnis, die Verbandsgemeindeverwaltung zu organisieren, liegt beim Bürgermeister, als dem Leiter der Verwaltung. Ihm steht die sog. Organisationshoheit zu. Die für die Bürgerinnen und Bürger bedeutsamsten Regelungen finden Sie - auch unter Verweis auf § 15 Abs. 3 Gemeindeordnung - nachstehend: | Kontakt
|