Verbandsgemeinde Emmelshausen |
ZweckverbändeDie Verbandsgemeinde Emmelshausen und/oder die zugehörigen Ortsgemeinden gehören diversen Zweckverbänden an, um in dieser Rechtsform gemeinsam mit anderen juristischen Personen Aufgaben zu erfüllen. Hier sind zu nennen:
Zweckverbände werden durch staatlichen Rechtsakt auf der Grundlage des Zweck-verbandsgesetzes (ZwVG) durch Feststellung einer Verbandsordnung gegründet. Die Verbandsordnung hat u.a. Bestimmungen über die Aufgabe, die Mitglieder, Name und Sitz des Zweckverbandes und die Aufteilung des Eigenkapitals auf die einzelnen Mitglieder sowie die Deckung des Finanzbedarfs zu enthalten. Die Verbandsordnungen der vorstehend aufgeführten Zweckverbände finden Sie hier:
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